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Preise


Die Preisgestaltung bei Übersetzungen hängt von mehreren Faktoren (z. B. Schwierigkeit des Textes, Eilbedüftigkeit, Formatierungsaufwand) ab, so dass erst die Kenntnis des zu übersetzenden Textes ein angemessenes Angebot erlaubt. Deswegen möchte ich Sie bitten, mir nach Möglichkeit für eine - für Sie unverbindliche - Anfrage den zu übersetzenden Text zu übersenden (vorzugsweise per E-Mail-Anhang), so dass ich Ihnen ein konkretes Angebot machen kann. Abstrakte Preise im Internet zu nennen, würde dem einzelnen Übersetzungsauftrag nicht gerecht.

Sofern Sie mein Übersetzungsangebot nicht wahrnehmen wollen, würde ich Ihre Anfrage und den zu übersetzenden Text löschen und sichere Ihnen auch insoweit Vertraulichkeit zu.

Als Richtwerte für die Angemessenheit des Preises einer Übersetzung mögen Ihnen die nachfolgenden Erläuterungen zum JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) dienen:

Eine staatliche "Gebührenordnung" für Übersetzer oder Dolmetscher gibt es nur insoweit, als sie für Gerichte und Behörden gemäß JVEG tätig werden. Das JVEG kann allerdings als Anhaltspunkt für die Angemessenheit einer Vergütung auch außerhalb seines Anwendungsbereiches gelten.

Nach § 11 JVEG beträgt das Honorar für eine Übersetzung 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Texts. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt. Für eine oder mehrere Übersetzungen desselben Auftrages beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

Folgende Berechnungsmöglichkeiten sind am Markt, über das JVEG hinaus, üblich:
1. Berechnung pro Wort
2. Berechnung pro Zeile
3. Vereinbarung eines Pauschalpreises.

Bei der Berechung pro Wort oder Zeile wird manchmal der Ausgangstext als Maßstab genommen, manchmal der übersetzte Text.

Ein Pauschalpreis wird häufig bei Urkunden und Büchern vereinbart, bei Büchern auch eine gewisse prozentuale Beteiligung des Übersetzers bei höheren Verkaufszahlen.

Fachtexte werden in der Regel mit einem höheren Preis berechnet als allgemeinsprachliche Texte.

Sind vom Übersetzer besondere Recherchen durchzuführen, wird insoweit auch eine besondere Vergütung vereinbart.

Für äußerst kurzfristige Übersetzungen kann ein Zuschlag erhoben werden.

Dolmetscher rechnen in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen ab. Nach dem JVEG steht einem Dolmetscher ein Honorar in Höhe von 55,00 Euro netto pro Zeitstunde zu; Anfahrtswege und Wartezeiten zählen dabei zur Arbeitszeit.

Sie sehen, so individuell wie der Auftrag muss auch der Preis sein.

Fragen Sie mich nach einem für Sie unverbindlichen Kostenvoranschlag, gerne auch zunächst telefonisch unter (0511) 475 46 70.